RAUCHMELDERPFLICHT

Die Rauchmelderpflicht in Hessen im Detail

Das Land Hessen führte die Rauchmelderpflicht am 24. Juni 2005 ein.

Anfangs galt diese nur für Neubauten, wurde jedoch im Jahr 2011 erweitert. Bis zum 31.12.2014 müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden.

 

Diese Wohnungen betrifft die Rauchmelderpflicht Hessen:
  • alle Neubauten und alle Umbauten seit Juni 2005
  • alle Bestandswohnungen (Wohnungen, die bereits vor Juni 2005 bestanden haben) müssen bis zum 31.12.2014 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden
Soviele Rauchmelder müssen in jeder Wohnung angebracht werden:

Gemäß § 13 Absatz 5 (HBO) der Hessischen Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchmelder nötig.

 

Wer ist für den Einbau zuständig?

In der Hessischen Bauordnung ist nicht eindeutig geregelt, wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder gemäß Rauchmelderpflicht Hessen zuständig ist. Im Zweifel ist der Mieter selbst für die Anbringung zuständig. Fragen Sie Ihren Vermieter, ob er im Rahmen der Rauchmelderpflicht selbst sicherstellen möchte, ob ein Rauchmelder installiert und gewartet wird.

 

Regelung der Rauchmelderpflicht Hessen

Geregelt ist die Rauchmelderpflicht Hessen in § 13 Absatz 5 (HBO) Hessische Bauordnung, welchen Sie hier nachlesen können.

 

Quelle: http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-hessen/

Rauchmelder retten Leben

 

Ausführliche Informationen unter

http://www.rauchmelder-lebensretter.de

Montage

Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren.

Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

 

  • Befestigen Sie Rauchmelder immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt;
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt;immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen);
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft;
  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter);
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.


Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.


Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.
Für mehr Sicherheit verzichten Sie auf billige Alkali-Batterien und entscheiden Sie sich für Lithium-Batterien. Diese halten bis zu 10 Jahre und garantieren dauerhaften Schutz.

 

Rauchmelder erhalten Sie im Fachhandel.